Am 16. September 2015 stellte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur konkreten Ausgestaltung eines reformierten Investitionskapitels für die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) vor, den sie nun mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament abstimmen und dem Verhandlungspartner möglichst bis Ende des Jahres offiziell übermitteln will. Aus Sicht des BDI sind viele der unterbreiteten Gestaltungsvorschläge der EU-Kommission zu begrüßen. Allerdings weisen die Vorschläge auch deutlichen Verbesserungsbedarf auf, wie etwa bei der Ausgestaltung des Verfahrens zur Bestellung der Richter sowie den materiellen Schutzstandards. Die Schwächen des Vorschlags müssen aus Sicht des BDI beseitigt werden, damit auch in Zukunft Investitionen im Ausland angemessen geschützt werden.