Kapazitätsreserveverordnung

Laut Koalitionsvertrag vom März 2018 sollen im Energiebereich die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass die Energiewende zum Treiber für Energieeffizienz, Modernisierung, Innovation und Digitalisierung wird, ohne die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes zu gefährden. An diesen Maximen müssen sich die vorliegende Verordnung messen lassen. Der Entwurf soll im Herbst 2018 im Bundeskabinett verabschiedet werden.