Die EU-Kommission hat in ihrem Arbeitsprogramm für 2018 einen „New Deal for Consumers“ angekündigt, um u. a. europaweit die Rechtsdurchsetzung von Verbraucherrechten zu stärken. Sie plant in diesem Zusammenhang eine Überarbeitung der EU-Unterlassungsklagerichtlinie, die um eine kollektive Schadensersatzklage erweitert werden soll. Der BDI hat sich bereits im Vorfeld der Veröffentlichung des Pakets aktiv in die Debatte eingebracht.