Der BDI begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Resilienz Kritischer Anlagen durch ein KRITIS-Dachgesetz zu verbessern. Der vorliegende Referentenentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es besteht jedoch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Es fehlen einheitliche Definitionen grundlegender Begriffe, Zuständigkeiten sind ungeklärt, gesetzte Fristen sind inkonsistent und praxisfern. Ausnahmeregelungen für die öffentliche Verwaltung lehnt der BDI ab.