Jede Produktionsumstellung und jede Erneuerung der Infrastruktur benötigt jedoch eine Genehmigung. Häufig ist eine Produktionsumstellung auch mit (ggf. nur leicht) veränderten Entnahme- und/oder Einleitbedingungen von Wasser verbunden. Die dafür erforderlichen Verfahren müssen schneller laufen. Auch das Wasserrecht benötigt Regelungen für die Beschleunigung von Verfahren in Form von Anzeigen, Änderungsgenehmigungen und Verfahrensfristen.