Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf am 7. Juli 2017 beschlossen. Ein entscheidender Erfolg ist, dass vermiedene Netzentgelte bei steuerbaren Bestandanlagen auf dem Niveau von 2016 eingefroren und somit weiter gezahlt werden. Bei der im Gesetz vorgesehenen Ermächtigungsgrundlage zur schrittweisen Einführung eines bundeseinheitlichen Netzentgelts im Übertragungsnetz gestaffelt ab dem Jahr 2019 kommt es in der nächsten Legislaturperiode auf eine sachgerechte Ausgestaltung der Verordnung an. Eine grundlegende Reform der Netzentgeltsystematik bleibt auch nach nunmehr erfolgter Verabschiedung des NEMoG weiterhin erforderlich.