Viele Unternehmen beklagen, die Fülle an Unterlagen, die bereits zum Zeitpunkt des Genehmigungsantrags vorliegen müssen. Detaillierte Maschinenbaupläne, konkrete Arbeitsschutzkonzepte oder sind erst relevant, wenn die Anlage in Betrieb geht. Es würde daher vollkommen ausreichen, wenn die zuständige Behörde einen „Vorbehalt nachträglicher Anordnungen“ in den Genehmigungsbescheid aufnehmen würde und somit Unterlagen nachgereicht werden können, die für den Betrieb relevant sind, jedoch nicht für die Bewertung der Umweltauswirkungen.