Im Auftrag von 14 Verbänden der deutschen Wirtschaft wurde ein Gutachten zur Umsetzung der „Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher“ in nationales Recht erarbeitet. Dieses soll einen Weg aufzeigen, wie eine juristisch tragfähige Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht aussehen kann, die die internationalen Erfahrungen mit Sammelklagen berücksichtigt und die Vorgaben der Richtlinie systematisch in das bestehende deutsche Zivilprozessrecht einfügt.
Zur Kurzfassung des Gutachtens