Die Bundesregierung ist verpflichtet, die NIS 2-Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen. Bei der Implementierung ist es zwingend notwendig, dass ein volldigitalisiertes Melde- und Registrierungswesen etabliert, aus den Meldungen ein tagesaktuelles Cybersicherheitslagebild erstellt und Sicherheitsüberprüfung von in sicherheitssensiblen Bereichen tätigen Mitarbeitenden eingeführt werden.