Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat öffentlich zur Transformation des Vergaberechts („Vergabetransformationspaket“) konsultiert. Nach Ansicht des BDI ist allerdings grundsätzlich nicht das Vergaberecht änderungsbedürftig, sondern vielmehr die Vergabepraxis. So müssen zunächst die bestehenden Regelungen für öffentliche Aufträge angewandt werden, bevor Änderungen der Vorschriften erwogen werden.