Positionierung zur Zusammenführung von EnEG/EnEV und EEWärmeG

Bei der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens zu Energieeffizienz bei Gebäuden mussdie Zusammenführung von Energieeinspargesetz (EnEG)/Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) nachdrücklich unterstützt werden. Die bestehende Chance darf nicht ungenutzt bleiben. Allerdings darf die Anpassung des Rechtsrahmens nicht überhastet erfolgen und die betroffenen Verbände müssen in Form von Stellungnahmen und Anhörungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingebunden werden.