Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Auftrag gegebene Studie zum Preisrecht weist auf die unterschiedlichen Regelungszwecke des Preisrechts hin und betont seine Referenzfunktion. Der BDI unterstützt die Grundaussagen der Studie, vertritt in einigen Details jedoch auch abweichende Positionen. Dringenden Anpassungsbedarf sieht der BDI bspw. in Verbesserungen mit Blick auf die tatsächliche Rechtsanwendung.