Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in seiner in Auftrag gegebenen Studie zum Preisrecht auf die unterschiedlichen Regelungszwecke des Preisrechts hingewiesen und damit die Bedeutung der Verordnung PR Nr. 30/53 hervorgehoben. Der Praxisrelevanz der Preisrechtsverordnung schließt sich der BDI an, weist aber im Rahmen der Prüfung des Preisrechts auf erforderliche Anpassungen hin.