Referentenentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Der vorgelegte Referentenentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) verpasst die Chance zu echter Entlastung. Der BDI bewertet den rückwirkenden Wegfall der Berichtspflichten zwar positiv, aber die vorgeschlagenen Änderungen schwächen das Gesetz lediglich in Teilbereichen ab. Ein effektiver Beitrag zum Bürokratieabbau wird nicht erreicht, denn die Kernvorgaben des Gesetzes gelten fort. Um kurzfristig ein Level Playing Field auf dem europäischen Binnenmarkt herzustellen und echte Entlastung für Unternehmen zu schaffen, fordert der BDI eine komplette Aussetzung des LkSG inklusive aller Sanktionen.