In den vergangenen Monaten ist eine heftige Diskussion um Investitionsverträge entbrannt. Im Kreuzfeuer der Kritik stehen insbesondere die Investor-Staat- Schiedsverfahren. Diese Verfahren sind gleichwohl unabkömmlich, um Investitionen im Ausland angemessen zu schützen. Anstatt diese kategorisch abzulehnen, geht es vielmehr darum, bestehende Verfahren zu verbessern. Der BDI hat in diesem Zusammenhang Anforderungen an ein Investitionsabkommen der EU zusammengetragen und Empfehlungen formuliert.