Das Optionsmodell wurde im Jahr 2021 eingeführt, um eine rechtsformneutrale Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften zu ermöglichen, ohne die zivilrechtlichen Unterschiede aufzugeben. Bereits mit der gesetzlichen Implementierung waren viele Problemfelder bekannt, sodass eine Evaluierung und Nachbesserung des Optionsmodells im Koalitionsvertrag vereinbart wurden. Diese müssen schnellstmöglich umgesetzt werden.