Die Einführung eines präventiven Restrukturierungsrahmens befürwortet der BDI im Grundsatz. Bereits heute werden Insolvenzanträge vielfach zu spät gestellt, wodurch kein hinreichender Sanierungsspielraum für wirtschaftliche angeschlagene Unternehmen verbleibt. Zugleich müssen die Interessen sämtlicher Gläubiger in hinreichender Art und Weise gewahrt werden. Der konstruktive und proaktive Dialog zwischen dem Schuldnerunternehmen und seinen Gläubigern kann nur auf Basis eines fein austarierten Rechtsrahmens seine effektive Wirkungsweise entfalten.