Der Entwurf der Europäischen Kommission vom November 2017 für eine Regelung mit Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lichtquellen sieht vor, dass bereits ab September 2020 neue Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen gelten sollen und somit nur mit den Mindestanforderungen an die Stromeffizienz konforme Lösungen auf den Markt gebracht werden dürfen. Diese Frist erscheint für den Einsatz im industriellen Produktionsprozess in besonderen Fällen zu kurz.