Wettbewerb ist der Motor unserer Volkswirtschaft und damit Voraussetzung für Wachstum, Arbeitsplätze und Wohlstand. Der Staat sollte nicht selbst Unternehmer sein, sondern nur die Rahmenbedingungen für die Wettbewerbsteilnehmer bestimmen. Staatliche Markteingriffe bedürfen immer einer besonderen Rechtfertigung.
Im Vergaberecht ist ein offener Wettbewerb mit transparenten und nicht diskriminierenden Verfahren erforderlich. Auch für kleine Aufträge muss effektiver Rechtsschutz bestehen.