Zur Durchführung von EU-AI Act und EU Data Act

Mit dem EU-Data Act und dem EU-AI Act hat der EU-Gesetzgeber gleich zwei für die deutsche Industrie bedeutsame und tiefgreifende Rechtsakte verabschiedet. Um die bestehenden Rechtsunsicherheiten in der praktischen Anwendung zu minimieren und die intendierte Innovationspotenzial zu heben, fordert der BDI eine harmonisierte, schlanke und nutzerorientierte Durchsetzung unter Federführung der Bundesnetzagentur.