
Wo stehen die transatlantischen Beziehungen?
Die Politik der zweiten Trump-Administration stellt das transatlantische Verhältnis vor Herausforderungen. Am 20. Januar 2025 trat Donald Trump seine zweite Amtszeit als US-Präsident an. Bereits im Wahlkampf hatte er angekündigt, zahlreiche Zölle zu verhängen und gegen Länder und Regionen, mit denen die USA ein Handelsbilanzdefizit haben, vorzugehen.
Kurzer Rückblick: Die transatlantischen Beziehungen unter US-Präsident Biden
Die zweite Amtszeit Trumps folgt auf eine Phase der relativen Entspannung im transatlantischen Verhältnis. Der Ton zwischen US- und europäischer Politik war während der Amtszeit von Präsident Joe Biden insgesamt freundschaftlich-kooperativ. Zentrale Handelskonflikte blieben allerdings ungelöst. Die Zölle im Airbus-Boeing-Streit wurden nur bis Sommer 2026 ausgesetzt; eine dauerhafte Einigung kam nicht zustande. Auch die Stahl- und Aluminiumzölle aus der ersten Amtszeit von Donald Trump wurden lediglich durch temporäre Quoten ersetzt, und die Verhandlungen über ein globales Arrangement zu nachhaltigem Stahl und Aluminium scheiterten.
Der Inflation Reduction Act (IRA) sorgte für Spannungen, da Local-Content-Vorgaben europäische Hersteller benachteiligten. Ein geplantes Critical Minerals Agreement zwischen EU und USA kam nicht zum Abschluss. Die Zusammenarbeit im EU-US Trade and Technology Council (TTC) brachte nur begrenzte Resultate. Biden hielt am harten Kurs gegenüber China sowie an der Blockade des WTO-Berufungsgremiums fest. Positiv hervorzuheben ist, dass sich die EU und die USA eng bei Russland-Sanktionen abstimmten.
Was ist neu unter Trump II
Schon innerhalb der ersten 100 Tage von US-Präsident Donald Trumps zweiter Amtszeit wurde deutlich, dass er den „America-First“-Kurs fortsetzt – und noch einmal deutlich verschärft. Die Vereinigten Staaten traten in Trumps erstem Amtsjahr erneut aus dem Pariser Klimaabkommen aus und auch die Mitgliedschaft in der Weltgesundheitsorganisation wurde aufgekündigt. Anfang 2026 kam es zum Austritt der USA aus 66 internationalen Organisationen, darunter zahlreichen UN-Organisationen. Trump möchte multilaterale Mechanismen aushebeln. Dies stellt die internationale Zusammenarbeit vor große Herausforderungen.
Seit seinem Amtsantritt setzte Donald Trump seine handelspolitischen Wahlversprechen nach und nach um. Anfang April 2025 verhängte er umfassende Zollmaßnahmen („reziproke“ Zölle) gegen zahlreiche Handelspartner, die mit tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnissen und daraus resultierenden unfairen Verhältnissen begründet werden. Selbst enge Verbündete wie die EU, Kanada oder Japan bleiben von protektionistischen Maßnahmen nicht verschont. Mit den verhängten Zollmaßnahmen demonstrieren die USA eine Abkehr von der regelbasierten internationalen Handelsordnung und signalisieren ein geringes Interesse an der Einhaltung bestehender WTO-Regeln. Handelspolitik wird von der Trump-Administration zunehmend instrumentalisiert, indem wirtschaftliche, industriepolitische und sicherheitspolitische Ziele mithilfe von Zöllen durchgesetzt werden.
Die zweite Trump-Administration leitete außerdem zahlreiche neue 232-Untersuchungen nach Abschnitt 232 des Trade Expansion Act of 1962 ein, die prüfen sollen, ob Importe die nationale Sicherheit der USA gefährden – zu Kupfer, Holz, Halbleitern, Arzneimitteln und pharmazeutischen Inhaltsstoffen, verarbeiteten kritischen Mineralien, Lastkraftwagen und -teilen, Flugzeug- und Triebwerksimporten, Drohnen, Solar-Inputs, Windturbinen, Robotik und Industriemaschinen sowie persönlicher Schutzausrüstung und medizinischen Materialien und Geräten. Auf Kupfer-, Holz-, Lkw- und Halbleiterimporte führte sie als Folge der Untersuchung Zölle ein, ebenso auf Autoimporte (auf Basis einer Untersuchung, die bereits während Trumps erster Amtszeit abgeschlossen wurde). Weitere 232-Untersuchungen könnten folgen.
Verhandlung von „Deals“ seit Sommer 2025
Seit dem Sommer 2025 verhandelt die Trump-Administration mit zahlreichen Handelspartnern, die mit „reziproken“ wie auch 232-Zöllen überzogen wurden, bilaterale „Deals“. Ziel ist es, das Niveau der US-amerikanischen „reziproken“ Zölle im Gegenzug für deutliche Zugeständnisse des jeweiligen Verhandlungspartners zu senken – darunter fallen beispiels-weise deutliche Zollsenkungen für US-Importe oder auch Investitionszusagen. EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen und US-Präsident Trump einigten sich im Juli 2025 in Schottland auf Grundzüge des sogenannten „Turnberry Deals“. Die USA deckeln die Zölle für viele Importe aus der EU auf 15 Prozent, während die EU unter anderem zugesagt hat, US-Industriegüter künftig zollfrei in die EU einzuführen. Die europäischen Institutionen müssen die EU-Zollsenkungen noch final beschließen und umsetzen (Stand April 2026).
Supreme-Court-Urteil vergrößert die Unsicherheit für Unternehmen**
Der Zoll-Deal zwischen der EU und den USA sorgt zwar für etwas mehr Planbarkeit, doch die Unsicherheit bleibt insgesamt hoch – etwa aufgrund der möglichen Ausweitung bestehender Zölle, wie es im Fall der US-Zölle auf Stahl, Aluminium und Derivate bereits geschehen ist. Die Erfahrung, dass der US-Präsident jederzeit Zolldrohungen aussprechen könnte und Zölle gerne als Allzweckwaffe einsetzt, um unterschiedliche politische Ziele zu erreichen, beeinflusst Unternehmen wie auch die Politik in ihren Entscheidungen. Ein Bei-spiel für solch plötzliche Drohungen ist die „Grönland-Krise“ Mitte Januar 2026, als der US-Präsident acht Ländern – darunter einigen EU-Mitgliedstaaten, inklusive Deutschland – mit deutlichen Zollerhöhungen drohte.
Neue Unsicherheit bringt zudem die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA. Im Februar 2026 erklärte der Supreme Court die Zölle, die die Trump-Administration unter den International Emergency Economic Powers Act von 1977 (IEEPA) erhoben hatte – darunter die umfassenden „reziproken“ Zölle – für ungültig. Zölle und andere Steuern lägen in der politischen Verantwortung des US-Kongresses, so das Gericht; nur in Ausnahmefällen könne die Regierung diese eigenständig einführen – der IEEPA übertrage dem US-Präsidenten je-doch nicht diese Befugnis. Präsident Trump erklärte kurz nach dem Urteil, stattdessen auf einer anderen rechtlichen Grundlage, Abschnitt 122 des Trade Act of 1974, für 150 Tage einen globalen Zoll in Höhe von zehn Prozent zu erheben. Einen Tag später kündigte er an, diesen globalen Zoll auf 15 Prozent zu erhöhen, was jedoch bisher (Stand Ende April 2025) nicht geschehen ist. Da Abschnitt 122 ohne Zustimmung des US-Kongresses nur für 150 Tage genutzt werden kann, könnte die Administration mittelfristig auf andere rechtliche Grundlagen (Abschnitt 232 oder Abschnitt 301) zurückgreifen, um weiterhin dauerhaft um-fassende Zölle erheben zu können. Im März 2026 leitete sie neue Untersuchungen auf Basis von Abschnitt 301 gegen zahlreiche Länder ein, die dazu dienen könnten, die IEEPA-Zölle nach Ablauf der Abschnitt-122-Zölle zu ersetzen. Darin geht es um industrielle Überkapazitäten sowie das angebliche Unterlassen von Maßnahmen gegen Zwangsarbeit. Der BDI verfasste eine öffentliche Stellungnahme im Rahmen der Untersuchung zu Überkapazitäten.
Die EU-Kommission zeigt sich grundsätzlich bereit, im Notfall Gegenmaßnahmen zu ergreifen, sollte es zu einem eskalierenden Streit mit der US-Seite kommen. Im Jahr 2025 wurden erstmals EU-Gegenzölle auf Importe aus den USA im Wert von 93 Milliarden Euro vorbereitet, darunter mögliche Zölle in Höhe von 30 Prozent auf ausgewählte US‑Produkte. Diese könnten die EU-Mitgliedstaaten jederzeit aktivieren. Zudem hätte die EU die Möglichkeit, im Fall wirtschaftlichen Zwangs das „Anti-Coercion Instrument“ einzusetzen. Dessen Einsatz erwogen das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten, als der US-Präsident ihnen im Januar mit Zöllen im Streit über die Kontrolle Grönlands drohte. Bislang wurde das Instrument jedoch von der EU noch nie angewandt.
Transatlantische Wirtschaftsbeziehungen im Stresstest
Im Gesamtbild sind die deutsch-amerikanischen Wirtschaftsbeziehungen nach wie vor sehr eng. Die USA sind seit 2015 der wichtigste Absatzmarkt für deutsche Warenexporte. Deutsche und US-amerikanische Unternehmen gehören zu den bedeutendsten ausländischen Investoren und Arbeitgebern im jeweils anderen Markt. Die Beziehungen zu den USA sind eine wichtige Stütze für Arbeitsplätze und Wohlstand in Deutschland. Genauso profitiert die US-Wirtschaft von den Wirtschaftsbeziehungen zu Deutschland und der EU. Das zeigt ein Blick auf die Daten zur transatlantischen Wirtschaft:
- Der Wert deutscher Warenexporte in die USA betrug 2025 146 Milliarden Euro und machte damit 9,4 Prozent der Gesamtexporte Deutschlands aus (Statistisches Bundesamt).
- Deutschland importierte 2025 Waren im Wert von 94 Milliarden Euro aus den USA. Bei den Warenimporten waren die USA Deutschlands drittwichtigster Partner nach China und den Niederlanden (Statistisches Bundesamt).
- Deutschland war 2025 im Warenhandel der sechstgrößte Absatzmarkt für die USA, der sechstwichtigste Bezugsmarkt und fünftwichtigste Handelspartner insgesamt (nach Mexiko, Kanada und China und Taiwan; U.S. Census Bureau).
- Deutsche Investoren hielten 2024 in den USA Investitionsbestände in Höhe von 677 Milliarden US-Dollar („By Country of UBO“, Bureau of Economic Analysis). In Unternehmen mit Beteiligung deutscher Investoren arbeiteten in den USA im Jahr 2022 871.400 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer („Majority-Owned Bank and Nonbank U.S. Affiliates“, „By Country of UBO“, Bureau of Economic Analysis).
- 2024 hielten US-Investoren Investitionsbestände in Höhe von rund 227 Milliarden US-Dollar in Deutschland (Bureau of Economic Analysis). Mit diesen Investitionen verbunden waren 2023 Beteiligungen an 2.843 Unternehmen mit 633.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Bundesbank, S. 111). Wenn man nicht das unmittelbare Kapitalgeberland, sondern den Sitz der Konzernspitze betrachtet, waren die USA 2023 der wichtigste ausländische Investor in Deutschland (Bundesbank, S. 35).
Für keine Seite ließe sich diese Beziehung auf die Schnelle ersetzen. Allerdings zeigen sich erste Risse: Die zunehmenden Unsicherheiten über mögliche neue und existierende Zölle und regulatorische Rahmenbedingungen führen dazu, dass deutsche Unternehmen seit einigen Monaten Investitionen zurückhaltender tätigen und weniger in die USA exportieren. Eine Analyse des IW Köln zeigt, dass zwischen Februar 2025 und November 2025 deutsche Direktinvestitionsflüsse verglichen mit dem gleichen Zeitraum im Vorjahr um etwa 45 Prozent zurückgingen. Verglichen mit dem durchschnittlichen Wert des Vergleichszeitraums (Februar bis November) der Jahre 2015 bis 2024 ergibt sich noch immer ein Rückgang von über 24 Prozent. Auch die deutschen Exporte in die USA haben sich 2025 deutlich abgeschwächt und gingen im Vergleich zum Vorjahr um 9,3 Prozent zurück.
Statt Zölle zu erheben, sollte der Abbau von Barrieren im transatlantischen Handel vorangetrieben werden, beispielsweise durch regulatorische Zusammenarbeit. Der BDI wird die transatlantische Handelspolitik weiterhin eng begleiten, auch über die 2021 gegründete Transatlantic Business Initiative (TBI).



