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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
Mit der Änderung des Wärmeplanungsgesetzes will die Bundesregierung die kommunale Wärmeplanung insbesondere für kleinere Kommunen vereinfachen und entlasten. Diesen Ansatz begrüßen wir, sehen jedoch weiterhin erhebliche Defizite bei Kohärenz, Rechtssicherheit und Umsetzbarkeit. Unzureichende Abstimmung mit dem nun ebenfalls vorgelegten Gebäudemodernisierungsgesetz und fehlende Verzahnung mit zentralen Förderinstrumenten hemmen Investitionen und verstärken den Attentismus im Gebäudesektor. Die Wärmeplanung muss praktikabel bleiben, europarechtskonform ausgestaltet und verlässlich mit der Förderung effizienter Wärmenetze hinterlegt werden.
Positionierung zur Zusammenführung von EnEG/EnEV und EEWärmeG
Bei der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens zu Energieeffizienz bei Gebäuden mussdie Zusammenführung von Energieeinspargesetz (EnEG)/Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) nachdrücklich unterstützt werden. Die bestehende Chance darf nicht ungenutzt bleiben. Allerdings darf die Anpassung des Rechtsrahmens nicht überhastet erfolgen und die betroffenen Verbände müssen in Form von Stellungnahmen und Anhörungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingebunden werden.