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Bü­ro­kra­tie­ab­bau und Wett­be­werbs­för­de­rung bei der EU-Un­ter­neh­mens­be­steue­rung

Mit dem Steueromnibus vom 24. Juni 2026 der EU-Kommission soll das europäische Unternehmensteuerrecht vereinfacht werden: weniger Bürokratie und der Abbau redundanter Meldepflichten. Unter anderem sollen Unternehmen im Anwendungsbereich der globalen Mindeststeuer von parallelen Pflichten (u. a. Hinzurechnungsbesteuerung und DAC 6) entlastet werden. Damit wurden zentrale Forderungen der Wirtschaft aufgegriffen. Ein ambitionierter Bürokratieabbau wäre ein starkes Signal für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und neue Investitionen am Standort Deutschland und Europa. Nun sind die Mitgliedstaaten gefordert, den Vorschlag ambitioniert voranzutreiben und nicht zu verwässern.

Steuerpolitik der Zukunft Steuerpolitik EU-Steuerrecht ATAD
Veröffentlichung
01.07.2026
Der Bundesverband der
Deutschen Industrie
Wir arbeiten daran, dass Deutschland ein Industrieland, Exportland und Innovationsland bleibt. Dies gelingt nur mit einer Industrie, die alles auf Kooperation setzt. Wer führen will, muss verbinden – über Branchen, Sektoren und Grenzen hinweg.
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