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Bürokratieabbau und Wettbewerbsförderung bei der EU-Unternehmensbesteuerung
Mit dem Steueromnibus vom 24. Juni 2026 der EU-Kommission soll das europäische Unternehmensteuerrecht vereinfacht werden: weniger Bürokratie und der Abbau redundanter Meldepflichten. Unter anderem sollen Unternehmen im Anwendungsbereich der globalen Mindeststeuer von parallelen Pflichten (u. a. Hinzurechnungsbesteuerung und DAC 6) entlastet werden. Damit wurden zentrale Forderungen der Wirtschaft aufgegriffen. Ein ambitionierter Bürokratieabbau wäre ein starkes Signal für Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und neue Investitionen am Standort Deutschland und Europa. Nun sind die Mitgliedstaaten gefordert, den Vorschlag ambitioniert voranzutreiben und nicht zu verwässern.
BTW25: Wettbewerbsfähiges Steuersystem und Anreize für private Investitionen
Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind für deutsche Unternehmen ein Standortnachteil. Eine steuerpolitische Neuausrichtung ist dringend erforderlich, um den Standort Deutschland zu stärken. Die Steuerbelastung sollte auf maximal 25 Prozent gesenkt werden. Wachstumsimpulse erfordern Investitionsanreize, bessere Forschungsförderung und eine Modernisierung des Unternehmenssteuerrechts bei gleichzeitiger Bürokratieentlastung. Steuererhöhungen oder eine Vermögensteuer wären wachstumsfeindlich und sind abzulehnen.
Vorschläge zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
Mit den Vorschlägen zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht liefert der BDI einen substanziellen Beitrag zur effektiven Entlastung der Unternehmen und der Verwaltung. Die aus der Unternehmenspraxis zusammengetragenen Vorschläge zeigen einen Weg auf, mit dem Bürger- und Geschäftskundenportal MoeVe die Digitalisierung der Prozesse für beide Seiten zu ermöglichen. Der Aufbau einer Stammdatenbank und die Schaffung einer digitalen Schnittstelle sind hier grundlegende Forderungen. Für den Bürokratieabbau ist aber auch eine grundsätzliche Vereinfachung der notwendigen Steueranmelde- und Steuerentlastungsprozesse notwendig. Zum Rückgriff auf bereits vorhandene Daten (Marktstammdatenregister) sowie zur Reduzierung von Melde- und Prüfprozessen werden Vorschläge gemacht. Ein nachhaltiger Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht erfordert darüber hinaus eine zwingende Kosten-Nutzen-Betrachtung bei Änderungen von Gesetzen und Verordnungen.