
Publikationen
Reformbedarf bei der Thesaurierungsbegünstigung
Die Thesaurierungsbegünstigung soll Personenunternehmen beim Einbehalt ihrer Gewinne für unternehmensinterne Investitionen steuerlich mit Kapitalgesellschaften gleichstellen und damit die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen stärken. Allerdings ist sie, auch nach den Nachbesserungen durch das Wachstumschancengesetz und das Investitionssofortprogramm technisch so fehlerhaft und bürokratisch ausgestaltet, dass sie von nur wenigen Unternehmern in Anspruch genommen wird. Daher sind dringende Nachbesserungen vorzunehmen, um den Verbleib von Gewinnen im Unternehmen zu unterstützen.
BTW25: Wettbewerbsfähiges Steuersystem und Anreize für private Investitionen
Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind für deutsche Unternehmen ein Standortnachteil. Eine steuerpolitische Neuausrichtung ist dringend erforderlich, um den Standort Deutschland zu stärken. Die Steuerbelastung sollte auf maximal 25 Prozent gesenkt werden. Wachstumsimpulse erfordern Investitionsanreize, bessere Forschungsförderung und eine Modernisierung des Unternehmenssteuerrechts bei gleichzeitiger Bürokratieentlastung. Steuererhöhungen oder eine Vermögensteuer wären wachstumsfeindlich und sind abzulehnen.
Vorschläge zur Vereinfachung des Ertragsteuerrechts
Attraktive steuerliche Rahmenbedingungen sind ein wesentlicher Standortfaktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Hierzu zählt nicht nur die Höhe der Steuerbelastung, sondern auch ein modernes Unternehmensteuerrecht, durch das Investitionen und Beschäftigung in Deutschland unterstützt werden. Das geltende Ertragsteuerrecht enthält jedoch zahlreiche steuerpolitische Hemmnisse für die Stammhäuser der deutschen Unternehmen.
Referentenentwurf Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2021
Die Steuerbelastung der Unternehmen in Deutschland 2017
Große Industrieländer wie die USA und Großbritannien machen Wirtschaftspolitik mit Steuersätzen und planen Steuersenkungen. Deutschland praktiziert das Gegenteil, die Steuerlast für Unternehmen nimmt weiter zu: Die Unternehmensteuern steigen bis 2021 um 16 Prozent auf 161 Milliarden Euro. International tätige deutsche Unternehmen zahlen im Verhältnis zum Umsatz einen überproportionalen Anteil ihrer Ertragsteuern in Deutschland.