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Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen
Das Erreichen der Klimaschutzziele im Straßenverkehr gelingt nur mit dem technologieoffenen Einsatz von alternativen Antrieben und grünen Kraftstoffen. Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums für ein E-Fuels-only-Gesetz verfolgt diesen Ansatz. Künftig sollen E-Fahrzeuge und solche, die ausschließlich mit E-Fuels betreibbar sind, steuerlich gleichbehandelt werden. Für mehr Klimaschutz sollte das Gesetz aus BDI-Sicht alle CO2-neutralen Kraftstoffe umfassen und deutlich vor 2030 starten.
Mehr Flexibilität für Tankstellen bei grünen Kraftstoffen ermöglichen
Der BDI begrüßt die überfällige Entscheidung der Bundesregierung, paraffinische Kraftstoffe in Reinform an öffentlichen Tankstellen zu ermöglichen. Tankstellen benötigen gleichzeitig mehr Flexibilität für ihre Angebotspalette, damit vorhandene Infrastrukturen wie Erdtanks und Zapfsäulen nicht zum limitierenden Faktor werden. Eine Änderung der Bestandsschutzsortenregelung für Super E5 gilt es im vorliegenden Referentenentwurf zur 10. BImSchV noch zu ergänzen.
Die LKW-Maut: Zentrales Instrument auf dem Klimapfad des Industriestandortes Deutschland
Die Lkw-Maut hat sich in der Vergangenheit bereits als wirksamer Hebel für eine Lkw-Flottenerneuerung erwiesen. Der BDI setzt sich bei der anstehenden CO2-Differenzierung der Lkw-Maut für eine pragmatische Ausgestaltung ein, die unter anderem die Anrechenbarkeit von alternativen Kraftstoffen ermöglicht sowie den Hochlauf der E-Mobilität bei leichten Nutzfahrzeugen berücksichtigt.