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BDI-Stellungnahme zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt in Deutschland
Das Themenfeld Biodiversität ist für die deutsche Industrie von großer Bedeutung. Eine Vielzahl von Faktoren spielen hier eine entscheidende Rolle, darunter die Sicherheit von Ressourcen, die Erschließung neuer Geschäftschancen, das Risikomanagement, die regulatorischen Anforderungen und das wachsende Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investorinnen und Investoren und anderen Interessengruppen an der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen. Der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt tragen nicht nur zum langfristigen Erfolg von Unternehmen bei, sondern sind auch entscheidend für die langfristige Nachhaltigkeit und Resilienz unserer Wirtschaftssysteme.
BDI-Stellungnahme zum Referentenentwurf ANK 2.0
Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz – ANK 2.0 will die Bundesregierung die Klimaschutzleistung natürlicher Ökosysteme stärken und die Ziele im Landnutzungssektor erreichen. Der BDI unterstützt das Ziel, die Resilienz natürlicher Ökosysteme zu stärken und deren Beitrag zu Klimaschutz, Biodiversität und Klimaanpassung zu verbessern. Seine Umsetzung muss jedoch mit den Anforderungen einer wettbewerbsfähigen Industrie, einer sicheren Rohstoffversorgung, einer erfolgreichen Energiewende sowie dem Ausbau und Erhalt von Infrastruktur in Einklang gebracht werden.
Nationaler Wiederherstellungsplan (NWP) – mehr Planungssicherheit und Augenmaß benötigt
Der BDI sieht im Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) zur Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) erheblichen Nachbesserungsbedarf. Zwar unterstützt die deutsche Industrie die Ziele des Natur- und Biodiversitätsschutzes grundsätzlich, der vorliegende Entwurf bleibt jedoch in vielen Bereichen zu unkonkret und schafft erhebliche Unsicherheiten für Unternehmen und Investitionen.
BDI-Stellungnahme zum UVPG
Der Referentenentwurf zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Anpassungsgesetz) vom 27. Juli 2026 soll zu Vereinfachungen im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung führen. Dieses Anliegen begrüßt der BDI. In dem anliegenden Positionspapier macht der BDI Vorschläge, wie das UVPG noch darüber hinaus entschlackt werden kann.