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BDI Position zur Konsultation der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie
Der BDI begrüßt den Stresstest der Europäischen Kommission zur Vogelschutzrichtlinie und zur FFH-Richtlinie als wichtige Gelegenheit, deren Umsetzung zu modernisieren und gleichzeitig hohe Naturschutzstandards beizubehalten. Aus Sicht der deutschen braucht es verhältnismäßigere Prüfungsanforderungen, größere Flexibilität bei Ausgleichs- und Kohärenzmaßnahmen, rechtsverbindliche technische Standards, praxisnahe Regelungen für temporäre Naturräume sowie eine stärkere Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Interessen. Solche Reformen würden unnötigen Verwaltungsaufwand reduzieren, die Planungssicherheit verbessern und Genehmigungsverfahren beschleunigen, während die Umweltziele der EU-Naturrichtlinien gewahrt bleiben.
Anforderungen an die nationale Umsetzung des Soil Monitoring Law
Der BDI setzt sich in seinem proaktiven Positionspapier für eine bürokratiearme Umsetzung des Soil Monitoring Law (SML) ein, die sich mit geringstmöglichem nationalem Regelungsaufwand auf die Schließung bestehender Regelungslücken zur Erfüllung europarechtlicher Anforderungen beschränkt. Die Richtlinie darf nicht dazu führen, dass bewährte nationale Regelungssysteme überlagert, zusätzliche Genehmigungshürden geschaffen oder neue Klagemöglichkeiten eröffnet werden. Deutschland verfügt bereits über ein leistungsfähiges Bodenschutzrecht, das die wesentlichen Schutzziele des SML weitgehend erfüllt.
BDI-Stellungnahme zum Referentenentwurf UMoG
Der BDI unterstützt das Ziel, Umweltrecht digitaler, effizienter und investitionsfreundlicher zu gestalten. Die vorliegenden Entwürfe für UMoG und UMoV bleiben jedoch hinter ihrem Modernisierungsanspruch zurück. In seiner Stellungnahme benennt der BDI konkrete Verbesserungsbedarfe für mehr Planungssicherheit, wirksamere Verfahrensbeschleunigung und einen ausgewogenen Umgang mit Daten-, Eigentums- und Umweltbelangen.
BDI-Stellungnahme zum Referentenentwurf ANK 2.0
Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz – ANK 2.0 will die Bundesregierung die Klimaschutzleistung natürlicher Ökosysteme stärken und die Ziele im Landnutzungssektor erreichen. Der BDI unterstützt das Ziel, die Resilienz natürlicher Ökosysteme zu stärken und deren Beitrag zu Klimaschutz, Biodiversität und Klimaanpassung zu verbessern. Seine Umsetzung muss jedoch mit den Anforderungen einer wettbewerbsfähigen Industrie, einer sicheren Rohstoffversorgung, einer erfolgreichen Energiewende sowie dem Ausbau und Erhalt von Infrastruktur in Einklang gebracht werden.
Nationaler Wiederherstellungsplan (NWP) – mehr Planungssicherheit und Augenmaß benötigt
Der BDI sieht im Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) zur Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) erheblichen Nachbesserungsbedarf. Zwar unterstützt die deutsche Industrie die Ziele des Natur- und Biodiversitätsschutzes grundsätzlich, der vorliegende Entwurf bleibt jedoch in vielen Bereichen zu unkonkret und schafft erhebliche Unsicherheiten für Unternehmen und Investitionen.
BDI-Stellungnahme zum UVPG
Der Referentenentwurf zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Anpassungsgesetz) vom 27. Juli 2026 soll zu Vereinfachungen im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung führen. Dieses Anliegen begrüßt der BDI. In dem anliegenden Positionspapier macht der BDI Vorschläge, wie das UVPG noch darüber hinaus entschlackt werden kann.
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
Der vom Bundesumweltministerium am 06. Juli 2026 vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung lehnt der BDI entschieden ab. Der Entwurf gefährdet den Wirtschaftsstandort Deutschland in einer Phase, in der Industrie, Infrastruktur und Energiewende bereits unter hohen Standortnachteilen leiden. Statt Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, werden neue materiell-rechtliche Zulassungshürden, zusätzliche Abwägungserfordernisse und höhere Kompensationspflichten geschaffen.
BDI zur Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie
Die vom Bundesumweltministerium am 22. Mai 2026 vorgelegten Entwürfe zur Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie sollten nachgebessert werden. Die Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie darf nicht zu weiteren Investitionshemmnissen in der deutschen Industrie führen. Auswirkungen auf die Industrie und die Genehmigungsfähigkeit von Produktionsanlagen müssen so gering wie möglich gehalten werden. In der anliegenden Stellungnahme nimmt der BDI zum Artikelgesetz, zur Neufassung der 39. BImSchV und zur notwendigen Änderung der TA Luft Stellung.
Deutschland-Tempo machen: Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren für die Industrie
Komplexität und Dauer von Verfahren müssen drastisch reduziert werden. Notwendig ist ein neues Deutschlandtempo mit effizienten Planungs- und Genehmigungsverfahren, die Umweltschutz, Klimaschutz und Geschwindigkeit vereinen. Der BDI macht mit einem neuen Strategiepapier konkrete Vorschläge, wie eine Beschleunigung endlich gelingen kann.