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Innovations-Check in der Gesetzesfolgenabschätzung

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, innovationsstimulierende Rahmenbedingungen kontinuierlich zu fördern und zu verbessern. Dafür sollte ein Innovations-Check ein fester Bestandteil der Gesetzesfolgenabschätzung werden. Um die Möglichkeiten zur Entwicklung und Implementierung eines solchen Instruments in Deutschland zu prüfen, hat der BDI die vorliegende Studie in Auftrag gegeben und entsprechende Handlungsempfehlungen abgeleitet.

Ansprechpartner
  • Christian Rudelt

    Expert Innovation, Security and Technology, Federation of German Industries