17. AWV-Novelle
Im Jahr 2020 wurden durch eine Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes die Möglichkeiten der Bundesregierung ausgeweitet, Unternehmensübernahmen aus Drittstaaten zu kontrollieren und zu verbieten. Außerdem trat die Investment Screening-Verordnung der EU in Kraft. Die 17. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung präzisiert diese Weichenstellungen. Sie wird zu mehr Prüfungen und Belastungen für Unternehmen führen, erhöht aber auch die Rechtssicherheit.