Änderung mautrechtlicher Vorschriften

Der BDI unterstützt die im Koalitionsvertrag 2021 erklärte Absicht der Bundesregierung, eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut einzuführen, den gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 Tonnen einzubeziehen sowie eine Doppelbelastung durch mehrere CO2-Bepreisungsinstrumente zu vermeiden. Gleichwohl sollte die Bundesregierung bei der anstehenden Reform einen Start mitten im Kalenderjahr vermeiden und u. a. die Anrechnung alternativer Kraftstoffe in der Maut berücksichtigen.