Anforderungen an ein Investitionsabkommen zwischen der EU und China

Die Europäische Kommission verhandelt über einen Investitionsförder- und -schutzvertrag mit China. Für die EU wäre es der erste alleinstehende Vertrag dieser Art, der nicht Teil eines Freihandelsvertrages ist. Aus Sicht des BDI sollte ein solches Abkommen den Investitionsschutz garantieren und den Marktzugang für deutsche Unternehmen verbessern. Europäische Tochterunternehmen in China müssen über die gleiche unternehmerische Handlungsfreiheit wie einheimische Unternehmen verfügen.