Bei der Gruppenbesteuerung geht Deutschland mit dem Erfordernis eines Ergebnisabführungsvertrags einen Sonderweg. Im Ausland wird diese Möglichkeit zur Verrechnung von Gewinnen und Verlusten vielmehr an Beteiligungsgrenzen und Anträge beim Finanzamt geknüpft. Die deutschen Anforderungen führen nicht nur zu einem hohen Bürokratieaufwand, sondern zu erheblicher Rechtsunsicherheit für die Unternehmen.