Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Die Anwendung der AwSV hat den dringenden Bedarf zur Klarstellung einzelner Verordnungspassagen, zur Rechtsbereinigung sowie die Berichtigung handwerklicher Fehler aufgezeigt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz arbeitet daher bereits seit zirka fünf Jahren an einer „kleinen Revision“, welche bisher nicht abgeschlossen wurde. Der BDI würde es sehr begrüßen, wenn die Arbeiten hierzu zeitnah wieder aufgenommen werden.