Der BDI begrüßt das Ziel, mit dem Digital Services Act (DSA) den digitalen Markt in der EU zu stärken. Es ist richtig, an den Kernprinzipien der E-Commerce-Richtlinie, dem Haftungsprivileg, dem Verbot allgemeiner Überwachung und dem Herkunftslandprinzip, festzuhalten. Der DSA sollte die Komplexität verschiedener digitaler Dienste berücksichtigen. Für Industrie-, konzerninterne Plattformen, Clouddienste oder Kundenportale sollten nicht die strengsten Regeln gelten.