Dritte Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
Im Rahmen der Dritten Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung sieht die Bundesregierung die Aufnahme von LNG-Terminals und Seekabelanlandestationen in den Anwendungsbereich der Kritisverordnung vor. Der BDI spricht sich für einen ganzheitlichen Schutz Kritischer Infrastrukturen und weiterer Unternehmen vor digitalen und analogen Gefahren aus. Hierfür braucht es neben Erweiterungen der KRITIS-Definition vorrangig ein tagesaktuelles Risiko-Lagebild und Sicherheitsüberprüfungen für bestimmte Mitarbeitende.