Für den BDI geht der Referentenentwurf zur EEG-Novelle in die richtige Richtung, mit Änderungsbedarf im Detail. Wichtig ist, dass die Abschaffung der EEG-Umlage dauerhaft und rechtssicher erfolgt und nicht unter Haushaltsvorbehalt steht. Als Teil ihres „Osterpakets“ möchte die Bundesregierung die EEG-Novelle bis Ende April beschließen, das parlamentarische Verfahren soll bis zum Sommer abgeschlossen sein.