Mit der zweiten Überarbeitung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) wird erstmals eine eigene Zielvorgabe für den Wasserstoffeinsatz in der Industrie geschaffen. Die Bundesregierung ist dazu verpflichtet, dieses Ziel bis Mitte 2025 in nationales Recht umzusetzen. Vor diesem Hintergrund hat der BDI folgende Handlungsempfehlungen entwickelt.