Die EU-Kommission hat Ende 2021 einen Richtlinienentwurf zur Umsetzung der international abgestimmten Mindeststeuer vorgelegt. Eine Anwendung der Mindeststeuer in den EU-Mitgliedsstaaten bereits ab dem Jahr 2023 vorzusehen, ist vor dem Hintergrund der enormen Komplexität der hiermit verbundenen Neuregelungen nicht realistisch. Der BDI bietet daher Lösungsvorschläge für eine effektive und administrierbare Umsetzung der Mindeststeuer.