20 Jahre nach Veröffentlichung der EU-Fusionskontrollverordnung und zu Beginn einer neuen EU-Legislaturperiode ist ein guter Zeitpunkt gekommen, um das bestehende Fusionskontrollrecht der EU kritisch zu evaluieren und erforderliche Anpassungen vorzunehmen. Dies gilt umso mehr vor den Ankündigungen der Europäischen Kommission, Wettbewerbspolitik und Fusionskontrolle besser auf gemeinsame europäische Ziele und globale Märkte auszurichten, und den Bürokratieaufwand für Unternehmen zu verringern.