Die Ampelkoalition hat angekündigt, eine Reform des Beschlussmängelrechts im Aktienrecht angehen zu wollen. Der BDI begrüßt dieses Vorhaben und hat Vorschläge zur Ausgestaltung einer entsprechenden Reform vorgelegt. Eine Reform des Beschlussmängelrechts ist für eine moderne und attraktive Hauptversammlung unerlässlich. Die Reform sollte insbesondere zum Ziel haben, das erhebliche Anfechtungsrisiko bei der Auskunftserteilung in der Hauptversammlung auf ein vertretbares Maß zu reduzieren.