Der BDI begrüßt den im Gesetzesentwurf verfolgten All-Gefahren-Ansatz, dem Anspruch eines „Dachgesetzes“ wird er aber nicht gerecht: Er vernachlässigt die ineinander verschränkte Risikolage im Cyber- und physischen Raum. Zudem ist er in weiten Teilen ungenau, Begrifflichkeiten werden inkonsistent verwendet. Der BDI fordert eine engere Einbindung der Wirtschaft, speziell bei der Erarbeitung der nachgelagerten Rechtsverordnungen.