Vertrauenswürdigkeitsüberprüfung

Der Schutz von Unternehmen vor Spionage, Sabotage, Wirtschafts- sowie Cyberkriminalität setzt ein ganzheitliches Schutzkonzept voraus. Neben organisatorischen und technischen Maßnahmen müssen auch die Mitarbeitenden integraler Bestandteil ganzheitlicher Sicherheitsansätze sein. Der BDI schlägt daher die Einführung einer freiwilligen Vertrauenswürdigkeitsüberprüfung im Rahmen des NIS-2-Umsetzungsgesetzes und des KRITIS-Dachgesetzes vor.