Vorschlag des Rates zum Integrierten Wassermanagement
Der EU-Ratsbeschluss zum europäischen Vorschlag für ein Integriertes Wassermanagement will die Flexibilität bei der Umsetzung der wasserrechtlichen Vorschriften gewährleisten. Dies ist nicht gelungen. Die Verschärfung und die teilweise erhebliche strukturelle Änderung der Vorgaben zur Bewirtschaftung der Gewässer wird zu Umsetzungsschwierigkeiten in Deutschland und in der Folge zu weniger Rechtssicherheit sowie Änderung bzw. Aufhebung vieler wasserrechtlicher Erlaubnisse führen.