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Energiewende kostet Stromkunden 28 Milliarden Euro pro Jahr

Im europäischen Vergleich haben die deutschen Strompreise einen der höchsten Anteile an staatlichen Abgaben und Umlagen – ein Überblick, wie sich der Strompreis zusammmensetzt.

Wer die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien trägt, regelt das Kernstück zur Finanzierung der Energiewende, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Darin wird beschrieben, wie die Mehrkosten auf die Verbraucher umgelegt werden können. So erhalten Betreiber von Anlagen, die Strom aus Wind, Sonne, Wasser, Geothermie oder Biomasse produzieren und in das Stromnetz einspeisen, einen staatlich garantierten Preis. Wer zum Beispiel im Jahr 2013 eine Photovoltaikanlage gebaut hat, erhält über die folgenden 20 Jahre je nach Größe der Anlage zwischen neun und 17 Cent pro eingespeister Kilowattstunde vom Netzbetreiber. Finanziert wird diese Vergütung über die EEG-Umlage, die Stromverbraucher über ihre Stromrechnung zahlen.

Je mehr Anlagen für erneuerbare Energien in Betrieb gehen, desto höher steigt die EEG-Umlage und damit die Preise für private Haushalte und Industrie. Und das beträchtlich: Beliefen sich die Kosten aus der EEG-Umlage im Jahr 2000 noch auf rund 883 Millionen Euro, kletterten sie mit dem wachsenden Anteil an Strom aus regenerativen Quellen auf 21,8 Milliarden Euro bis 2013. Für 2015 wird ein neuer Rekord von rund 28 Milliarden Euro erwartet. Zu diesem Ergebnis kommen Untersuchungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Ein Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden zahlt damit 270 Euro im Jahr für die Umsetzung der Energiewende im Strombereich. „Die Berechnungen machen klar, mit welchen Kosten die Energiewende wirklich verbunden ist“, kommentiert BDI-Präsident Ulrich Gillo, „Unternehmen und Energieexperten fürchten, dass sie sogar noch weiter steigen.“

Wie sich der Strompreis zusammensetzt

Die deutschen Strompreise setzen sich im Wesentlichen aus drei großen Teilen zusammen: Strombeschaffung und Vertrieb, den Netzentgelten als Gebühr für die Nutzung des Stromnetzes und den gesetzlich verursachten Abgaben. Strom- und Mehrwertsteuer sowie weitere Umlagen machen dabei aktuell rund die Hälfte der monatlichen Stromrechnung aus. Noch im Sommer 2012 lagen sie bei nur einem guten Drittel. Im Schnitt rund 20 Prozent entfallen auf die sogenannten Netznutzungsentgelte, die von den vier Übertragungsnetzbetreibern Tennet TSO, 50 Hertz Transmission, Amprion und TransnetBW und von vielen Hundert Verteilnetzbetreibern erhoben werden. Diese sorgen dafür, dass der Strom stabil durch die Trassen und Leitungen fließt, und gewährleisten Systemsicherheit. Die restlichen 30 Prozent des Preises enthalten die eigentlichen Kosten der Stromanbieter für den Strom und seine Bereitstellung.

Besonders auffällig: Dieser Strombeschaffungspreis ist an der Strombörse EEX in Leipzig, wo der eingespeiste Strom aus Österreich, Frankreich und Deutschland verkauft wird, in den vergangenen Jahren aufgrund eines Überangebots kontinuierlich gesunken. Trotzdem zählen die Energiepreise in Deutschland im europäischen Vergleich zu den höchsten. Die Studie „Stromkosten der energieintensiven Industrie – Ein internationaler Vergleich“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) verweist hierfür auf die typische Verbrauchsstruktur und die Einkaufsstrategie deutscher Industrieunternehmen, die sich zu etwa 80 Prozent aus langfristigen Verträgen mit zwei Jahren Vorlauffrist und 20 Prozent Spotmarkteinkauf zusammensetzen. Sinkende oder steigende Preise wirken sich deshalb nicht unmittelbar auf die Beschaffungskosten großer Industrieunternehmen aus. Außerdem kommen zu den gesunkenen Börsenstrompreisen die gestiegenen Zusatzbelastungen wie die EEG-Umlage und eben die Netzentgelte. In Summe führt dies nicht zu geringeren Stromkosten für die Unternehmen.

Die einzelnen Kostenarten im Überblick:

EEG-Umlage

Die EEG-Umlage ist der größte Posten der staatlichen Umlagen beim Strompreis und finanziert Zahlungen an die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Seit dem Jahr 2000 ist sie von 0,2 Cent je Kilowattstunde kontinuierlich gestiegen auf aktuell 6,35 Cent pro Kilowattstunde ab dem Jahr 2016 – den bisher höchsten Stand.

Ausnahmeregelungen für die Reduzierung der EEG-Umlage bestehen für stromintensive Unternehmen aus fest definierten wettbewerbsintensiven Branchen. Voraussetzung ist unter anderem eine verbrauchte Strommenge von mindestens einer Gigawattstunde, dazu müssen die Stromkosten bei mindestens 16 Prozent (ab 2017: 17 Prozent) der Bruttowertschöpfung liegen oder, je nach erreichter Eingruppierung, auch bei 20 Prozent der Bruttowertschöpfung. Sind diese Bedingungen, neben zahlreichen weiteren Anforderungen zum Beispiel an zertifizierte Energie- und Umweltmanagementsysteme, erfüllt, zahlt das Unternehmen nach gestaffelten Sätzen nur noch 15 Prozent des Regelsatzes der Umlage. Als Mindestsätze gelten 0,05 ct/kWh zum Beispiel bei Nichteisen-Metallerzeugern sowie 0,1 ct/kWh für alle anderen Industriezweige. Für die erste verbrauchte Gigawattstunde pro Jahr ist aber stets die volle EEG-Umlage fällig.

Netznutzungsentgelte

Energielieferanten brauchen für den Energietransport Strom- oder Gasnetze und zahlen dafür ein Netznutzungsentgelt an den Netzbetreiber. Bei privaten Kunden wird dieser Posten über die Stromrechnung beglichen. Großverbraucher wie in der Industrie zahlen die Netznutzungsentgelte dagegen direkt. Die Höhe dieser Kosten ist in der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) geregelt.

KWK-Umlage

Die KWK-Umlage beruht auf dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz). Sie finanziert zusätzliche Kosten der kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung und wird jedes Jahr neu berechnet. Im Jahr 2013 betrug sie 0,126 ct/kWh. Auch hier bestehen Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen, sodass sich die Abgabe je nach Branche auf bis zu 0,055 ct/kWh reduzieren kann für Stromverbräuche über 100 Megawattstunden (MWh) im Jahr.

Offshore-Haftungs-Umlage

Seit 2013 können Netzbetreiber außerdem eine „Offshore-Haftungs-Umlage“ für geleistete Entschädigungszahlungen aufgrund von Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen auf den Stromverbrauch umlegen. Die Höhe der Umlage richtet sich nach dem Verbrauch und beträgt für Strombezüge bis zu einer Gigawattstunde pro Jahr 0,25 ct/kWh, die auf die Netzentgelte aufgeschlagen werden. Für darüber liegende Strombezüge vermindert sich die Umlage je nach Branche auf 0,025 bis 0,05 ct/kWh.

Weitere Abgaben

Weitere Preisbestandteile sind Konzessionsabgaben, die Energieversorgungsunternehmen für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege und für den Betrieb von Energieversorgungsleitungen zahlen. Für Sondervertragskunden beträgt der Höchstbetrag 0,11 ct/kWh, dazu gelten weitere Ausnahmeregelungen. Die Stromsteuer beträgt 2,05 ct/kWh und wird auf den Verbrauch erhoben. Entlastungen sind möglich für Betriebe des produzierenden Gewerbes sowie für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Bereiche. Abhängig von Faktoren wie den Rentenversicherungszahlungen eines einzelnen Unternehmens und seiner Energieeffizienz kann sich der Steuersatz in Einzelfällen um bis zu 90 Prozent reduzieren.

Alle diese Abgaben und Kostenarten machen aktuell rund die Hälfte der monatlichen Stromrechnung aus – wobei die EEG-Umlage der größte Posten der staatlichen Umlagen beim Strompreis ist. Allein die Jahressumme der Vergütungen nach dem EEG-Gesetz addiert sich laut BDEW auf diese Weise auf 21,8 Milliarden Euro für 2015 (laut BDEW, S. 29). In die Berechnungen des IW Köln fließen zudem auch Kosten für den Ausbau der Netze sowie zusätzliche Belastungen für Kraft-Wärme-Kopplung, die Offshore-Haftungsumlage sowie die geplante Braunkohlereserve mit ein. Dabei kommen die Wissenschaftler auf Kosten von 28,2 Milliarden Euro, die für die Energiewende im Jahr 2015 von allen Verbrauchern aufgewendet werden müssen.