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Planungs- und Genehmigungsverfahren: Gelingt endlich der Durchbruch?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts vorgelegt. Die Gesetzesänderung steht im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und sieht Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung vor. Im Rahmen eines umfangreichen Maßnahmenpakets sollen zahlreiche Gesetze geändert werden.

Konkret enthält der Entwurf Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Bereich der Netzplanung, des Netzausbaus und des Netzbetriebs. Ferner werden das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) sowie das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) geändert. Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferungen betreffen die Ersatz- und Grundversorgung sowie die Aufsichtsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur gegenüber Energielieferanten. Dies betrifft insbesondere aus dem Markt ausscheidende Anbieter. Darüber hinaus enthält es auch Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Der Entwurf enthält insbesondere folgende Regelungen:

  • Das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 wird unmittelbar in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen und soll dort in Prozessen umgesetzt werden.  Die Netzentwicklungsplanungen sollen ergänzt und auch Planungen auf der Verteilernetzebene an dem Ziel einer vorausschauenden und effizienten Bedarfsdimensionierung orientiert werden.
  • Der Bundesbedarfsplan wird aktualisiert. 19 neue Netzausbauvorhaben werden aufgenommen und 17 Netzausbauvorhaben werden geändert. Ein Vorhaben wird gestrichen.
  • Für die neuen und geänderten Netzausbauvorhaben wird entsprechend dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 12e Abs. 4 EnWG) die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt.
  • Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung der zügigen Durchführung der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Hierzu werden einige Anpassungen im BBPlG, EnWG und NABEG vorgenommen. Es sollen Präferenzräume entwickelt werden. Ferner sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren insbesondere im Hinblick auf die Bundesfachplanung vereinfacht werden. Für neue in den Bundesbedarfsplan aufzunehmende Vorhaben, für die eine Bündelungsmöglichkeit mit einem bereits im Bundesbedarfsplan verankerten Vorhaben besteht, werden Vereinfachungen – u. a. ein Verzicht auf die Bundesfachplanung – eingeführt.

Wie es weiter geht

Der Gesetzentwurf wird heute im Bundeskabinett verabschiedet. Eine Verabschiedung im Deutschen Bundestag ist nach derzeitigem Stand vor der Sommerpause vorgesehen.

Der BDI begrüßt, dass der Netzausbau beschleunigt werden soll. Dies ist dringend erforderlich, weil insbesondere der Ausbau der Erneuerbaren Energien dringend weiter vorankommen muss. Die Umsetzung der Energiewende darf nicht am Netzausbau scheitern. Netzausbau ist zudem ein zentrales Element hin zu mehr Unabhängigkeit – gerade in diesen bewegten Zeiten.