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Mittelstand wäre Hauptleidtragender der Vermögensteuer

Die große Anzahl mittelständischer Unternehmen zeichnet die deutsche Wirtschaft aus. Viele gehören in ihrer Branche international zur Spitze oder sind sogar Weltmarktführer. Dennoch ist der Großteil regional stark verwurzelt. Der Mittelstand sichert seit Generationen Arbeits- und Ausbildungsplätze, Wertschöpfung und Wohlstand hierzulande. Deutschlands wirtschaftliches Rückgrat wäre ein Hauptleidtragender der Vermögensteuer.

Tatsächliche Verhältnisse im Mittelstand bleiben unberücksichtigt

Die tatsächlichen Verhältnisse bei den mittelständischen und familiengeführten Unternehmen werden bei einer Vermögensteuer vollkommen ausgeblendet: Das Vermögen der Betriebe steht für die Zahlung der Vermögensteuer häufig gar nicht zur Verfügung. Es ist bereits investiert worden beziehungsweise aufgrund von Thesaurierungsvorgaben und fest vereinbarten Verfügungsbeschränkungen im Unternehmen gebunden. Das Unternehmensvermögen würde aber trotzdem zur Vermögensteuer herangezogen. Bei wirtschaftlich weniger erfolgreichen Unternehmen oder im Verlustfall kann dies zur Konsequenz haben, dass die Vermögensteuer die unternehmerische Substanz gefährdet. 

Das Bewertungsrecht verschärft dieses Problem zusätzlich, weil es gerade die bei familien- und eigentümergeführten Unternehmen typischen Verfügungsbeschränkungen (z. B. Einschränkungen bei der Übertragung von Unternehmensanteilen) nicht berücksichtigt. Dies führt zu einer Überbewertung von Betriebsvermögen und einer überhöhten Vermögensbesteuerung. Gerade diese Verfügungsbeschränkungen sichern jedoch den Fortbestand der Betriebe.

Vermögensteuer erzeugt neue Bürokratie und Rechtsstreitigkeiten

Hinzu kommt, dass die Vermögensteuer zusätzliche Bürokratie schafft, die vor allem den Mittelstand belasten würde. Eine unbürokratische Erhebung der Vermögensteuer ist nicht möglich. Die Komplexität für Finanzverwaltung und Steuerpflichtige steigt vor allem durch die regelmäßigen, stichtagsbezogenen Bewertung sämtlicher Vermögensgegenstände. In diesem Punkt unterscheidet sich die Vermögen- von der Erbschaftsteuer. Bei der Erbschaftsteuer entsteht der Bewertungsaufwand einmalig bzw. in größeren zeitlichen Abständen. Bei der Vermögensteuer entsteht dagegen ein immer wiederkehrender und damit deutlich größerer Bewertungsaufwand. Dies gilt vor allem für Sachvermögenswerte wie Immobilien- und Unternehmensvermögen. Anders als bei Finanzvermögen gibt es für dieses Vermögen häufig keine zeitnahen Marktwerte, auf die sich die Bewertung stützen lässt. Daher müsste auf Schätzverfahren zurückgegriffen werden, die jedoch die Gefahr einer nicht realitätsgerechten Bewertung und damit eine nicht zu unterschätzende Streitanfälligkeit in sich bergen.