
Antriebe und Kraftstoffe für die Transformation der Mobilität: Was zählt dazu?
Klassischer Verbrennungsmotor
Bei Fahrzeugen mit klassischem Verbrennungsmotor ist die Unterscheidung noch einfach: Es gibt flüssige und gasförmige Kraftstoffe und entsprechende Motoren. Aktuell verfügen Pkw am häufigsten über einen Benzin- oder Dieselmotor, die mit flüssigen Kraftstoffen laufen. Pkw mit Gasverbrennungsmotor, die z. B. Autogas, Erdgas (Compressed Natural Gas, CNG) oder Biomethan tanken, spielen nur eine untergeordnete Rolle. Bei schweren Nutzfahrzeugen dominiert der Dieselantrieb – Benziner kommen hier nicht zum Einsatz. Erdgas-Lkw, betrieben mit gasförmigem (CNG oder Biomethan) oder flüssigem (Liquefied Natural Gas, LNG oder Bio-LNG) Kraftstoff, sind als Brückentechnologie unverzichtbar.
Elektroauto oder batterieelektrischer Antrieb?
Bei Elektroautos unterscheiden Expertinnen und Experten zwischen batterieelektrischem und brennstoffzellenelektrischem Antrieb. In den meisten Fällen sind mit „E-Autos“ aber ausschließlich batterieelektrische Antriebe gemeint. Am Markt durchgesetzt haben sich bisher zwei batterieelektrische Antriebsformen. Das sind rein batteriebetriebene Fahrzeuge (Battery Electric Vehicle, BEV) und Plug-in-Hybride (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV). Ergänzend gewinnen E-Fahrzeuge mit einem Range Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) an Bedeutung. Ihr gemeinsames Merkmal: Die Batterien werden direkt über das Stromnetz aufgeladen. Bei BEV kommt die Energie für den Antrieb ausschließlich aus der Batterie. Als batterieelektrische Hybridfahrzeuge bezeichnet man E-Fahrzeuge, die neben einer extern aufladbaren Batterie über ein zusätzliches Antriebssystem verfügen. PHEV kombinieren einen verbrennungs- und einen elektromotorischen Antrieb. Bei REEV dient ein kleiner Verbrennungsmotor als mobiler Stromerzeuger. Durch das Verbrennen von Kraftstoff erzeugt dieser bei Bedarf Strom für den Elektroantrieb und verlängert so die Reichweite des Fahrzeugs.
Brennstoffzelle oder Wasserstoffantrieb?
Grundsätzlich zählen auch Brennstoffzellenfahrzeuge (Fuel Cell Electric Vehicle, FCEV) zu den E-Fahrzeugen. Sie nutzen aber keine Batterie als Energiespeicher, sondern tanken Wasserstoff, der direkt im Fahrzeug in elektrische Energie umgewandelt wird. FCEV verfügen deshalb auch über einen Elektromotor. Dennoch werden FCEV oft auch als Wasserstofffahrzeuge bezeichnet. Fahrzeuge mit Wasserstoffverbrennungsmotor können ebenfalls Teil des künftigen Antriebsmix sein. Ihr Einsatz wird voraussichtlich überwiegend im Nutzfahrzeugbereich erfolgen. Hersteller arbeiten an ersten Kleinserien und in Pilotprojekten.
Welcher Antrieb setzt sich durch?
Im Personenverkehr läuft der Technologiepfad absehbar auf direkte Elektrifizierung hinaus. Aktuell sind BEV und PHEV als Großserienfahrzeuge in den meisten Fahrzeugsegmenten am Markt verfügbar. Bei FCEV gibt es noch keine entsprechende Modellvielfalt für Kundinnen und Kunden. Zu Beginn des Jahres 2026 waren rund 3,1 Millionen Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs. Bei neu zugelassenen Pkw steigt der Anteil an Elektrofahrzeugen zunehmend. Allein im 1. Halbjahr 2026 belief sich ihr Anteil auf fast 37 Prozent. Einen Überblick über Vor- und Nachteiler der drei wichtigsten Antriebskonzepte im Pkw-Segment – elektrisch, Brennstoffzelle oder klassischer Verbrenner – finden Sie hier.
Für schwere Nutzfahrzeuge sind alternative Antriebe für die meisten Segmente als Serienfahrzeuge verfügbar. Hier laufen die Antriebskonzepte je nach Einsatzgebiet und Gesamtgewicht des Fahrzeugs auf batterieelektrischen Antrieb (vollelektrisch oder hybrid), Wasserstoff in Verbindung mit einer Brennstoffzelle oder Wasserstoffverbrennungsmotor hinaus. Leichte Nutzfahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb für den urbanen Verteilerverkehr sind etabliert. Auch für den Einsatz von mittelschweren Lkw im Regional- und Verteilerverkehr sind BEV-Fahrzeuge erhältlich. In Städten fahren schon heute BEV- und FCEV-Fahrzeuge im kommunalen Busverkehr dauerhaft oder im Pilotbetrieb. Ebenso sind BEV-Lkw für schwere Verteilverkehre und Langstreckenfahrten am Markt verfügbar.
Verbrennungsmotor verbieten oder fossile Kraftstoffe ersetzen?
Durch die gesetzlich verpflichtende Beimischung von erneuerbaren, aktuell meist noch CO2-armen, Kraftstoffen bei der Herstellung fossiler Kraftstoffe (Benzin, Diesel, Erdgas: CNG, LNG) leisten auch Fahrzeuge mit klassischem Verbrennungsmotor schon heute einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgasemissionen im Straßenverkehr. Je nach Kraftstoffart und Motor werden erneuerbare Kraftstoffe fossilen Kraftstoffen beigemischt oder können diese komplett ersetzen.
Die Herstellungspfade für grüne Kraftstoffe sind vielfältig. Grundsätzlich kann man zwischen Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen unterscheiden. Bei den Biokraftstoffen erfolgt noch eine Unterteilung in Biokraftstoffe der ersten Generation, die als CO2-arme Kraftstoffe einzuordnen sind, und fortschrittliche Biokraftstoffe (CO2-neutrale Biokraftstoffe), die oft auch als Biokraftstoffe der zweiten sowie dritten Generation bezeichnet werden. Fortschrittliche Biokraftstoffe und strombasierte Kraftstoffe ermöglichen es bereits heute, mit Verbrennerfahrzeugen nahezu klimaneutral unterwegs zu sein. Seit 2024 darf der Kraftstoff HVO100 an deutschen Tankstellen verkauft werden. HVO100 bezeichnet den ersten CO2-neutralen Biodiesel als Reinkraftstoff. Vor allem für den Beitrag der Bestandsflotten von Pkw und Lkw zur Reduktion der Treibhausgase im Verkehr sind erneuerbare Kraftstoffe ein unverzichtbarer Baustein.
Um die nationalen und europäischen Klimaschutzziele im Verkehr zu erreichen, muss die Politik vor allem im Straßenverkehr zwei zentrale Hebel umlegen: den raschen Antriebswechsel und den Kraftstoffwechsel. Elektrofahrzeuge werden unseren künftigen Antriebsmix bei Pkw und Nutzfahrzeugen dominieren. Dennoch lehnt die Industrie ein grundsätzliches Technologieverbot für Verbrenner ab. Jede Antriebsart bringt spezifische Vor- und Nachteile mit sich. Deshalb ist es wichtig, genau abzuwägen, welches Antriebskonzept am besten für den spezifischen Einsatz im Personen- und Güterverkehr geeignet ist. Es gilt, den Einsatz fossiler Kraftstoffe zu reduzieren. Für die Industrie ist deshalb ein technologieoffener Ansatz von entscheidender Bedeutung.
Review CO2-Flottenregulierung Pkw und leichte Nutzfahrzeuge
Die Nachfrage nach E-Mobilität bleibt hinter den Erwartungen zurück. Die EU muss gegensteuern und Revisionen der CO2-Flottenregulierungen auf dieses Jahr vorziehen. Leitlinie muss sein, Strafzahlungen zu vermeiden, zusätzliche Belastungen abzuwenden und Investitionsmöglichkeiten nicht noch weiter einzuschränken. Technologieoffenheit ist als Grundprinzip zu verankern, das Flottenziel auf -90 Prozent ab 2035 anzupassen und Flexibilitäten einzuführen.
EU-Initiative für saubere Unternehmensfahrzeugflotten: Gesamtansatz ohne neue Quoten sicherstellen
Die rasche Defossilisierung des Straßenverkehrs ist entscheidend für einen klimaneutralen Verkehr. Diese Transformation gelingt nur mit Hilfe eines kohärenten Gesamtansatzes für eine erfolgreiche Antriebs- und Molekülwende. Deshalb sind bestehende Regulierungsinstrumente so anzupassen, dass sie konsistent ineinandergreifen. Neue EU-Quotenvorgaben für gewerbliche Fahrzeugflotten leisten in dieser Phase keinen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz.
Handlungsempfehlungen für den beschleunigten Hochlauf von Lade- und Tankinfrastruktur in der EU
Der Umstieg auf alternative Antriebe und Kraftstoffe setzt EU-weit bedarfsgerechte Lade- und Tankinfrastrukturen voraus. Ziel der geplanten Revision der EU-Verordnung AFIR muss ein beschleunigter Ausbau und verbessertes Monitoring für alle Verkehrsträger sein. Für E- und H2-Lkw braucht es ambitioniertere Vorgaben. Für Länder mit niedrigem E-Autoanteil sollte eine zusätzliche Regel, als ‚sunrise clause‘, eine Basisinfrastruktur sicherstellen.
CO2-Flottenregulierung schwere Nutzfahrzeuge
EU-weite Vorgaben für CO2-Emissionen von Lkw und Bussen können den Hochlauf alternativer Antriebe im Straßengüter- und Busverkehr bis 2040 deutlich beschleunigen. Der von der EU-Kommission vorgeschlagene generelle Zielpfad über alle Fahrzeugklassen ist ohne flankierende Rahmenbedingungen nicht erreichbar. Dazu braucht es insbesondere leistungsfähige und bedarfsgerechte Lade- und H2-Tankinfrastrukturen entlang der Hauptverkehrsachsen und mindestens entsprechend den Vorgaben der AFIR.


