
Industrie sieht aktualisierten PFAS-Beschränkungsvorschlag weiterhin mit Sorge
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat im August 2025 den aktualisierten Vorschlag zur Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) (Überarbeitetes Hintergrunddokument) veröffentlicht (Dokument der einreichenden Behörden). Im Rahmen der Überarbeitung wurden weitere bisher nicht berücksichtigte Sektoren und Anwendungen identifiziert und alternative Regulierungsoptionen bewertet.
Bewertung des aktualisierten Beschränkungsvorschlags
Auch wenn das überarbeitete Hintergrunddokument zusätzliche Ausnahmen vorsieht, stellt dieses keine grundlegende Änderung dar. Der grundsätzliche Ansatz eines umfassenden und undifferenzierten PFAS-Verbots mit einer Vielzahl zeitlich begrenzter und sehr spezifischer Ausnahmen bleibt bestehen. Ein solches Verbot, unabhängig von ihrer Risikobewertung, hätte massive negative Auswirkungen auf die gesamte Industrie und die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Im aktualisierten Beschränkungsvorschlag sind aus Sicht der Industrie insbesondere der der fehlende risikobasierte Ansatz, die fehlende Ausnahme von Fluorpolymere sowie die hohe Komplexität und mangelnde Umsetzbarkeit des Regulierungsansatzes kritisch zu sehen.
Regulatorischer Präzedenzfall mit hoher Relevanz
Mit dem vorliegenden Vorschlag wird ein Präzedenzfall geschaffen, bei dem viele sehr unterschiedliche Stoffe und deren Verwendung pauschal und ohne Bewertung des Risikos verboten werden sollen. Mit dem Wegfall von mehreren tausend PFAS könnten viele dringend benötigte Anwendungen nicht mehr in der EU hergestellt werden, da derzeit keine geeigneten Alternativen existieren.
PFAS kommen in vielen Anwendungsbereichen zum Einsatz und sind aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften gerade im Bereich der Zukunftstechnologien von großer Bedeutung für Innovationen und technische Weiterentwicklungen, beispielsweise in der Halbleiterherstellung, in Brennstoffzellen etc. PFAS werden in vielen Branchen immer dann eingesetzt, wenn extreme Rahmenbedingungen wie hohe oder niedrige Temperaturen, hohe Reibungswiderstände oder aggressive chemische Bedingungen dies erfordern. Aufgrund ihrer Eigenschaften tragen PFAS in Anlagen und Erzeugnissen zur Verlängerung der Lebensdauer, Reduzierung der Wartungsintensität und zur Erhöhung der Sicherheit bei.
Differenzierte und risikobasierte Regulierung von PFAS
Für eine nachhaltige Regulierung der Substanzen ist eine differenzierte und risikobasierte Strategie geboten. Hierbei muss dringend berücksichtig werden, ob eine PFAS-Substanz bzw. deren Verwendung ein nicht beherrschbares Risiko für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit darstellt und ob geeignete Alternativen existieren. Geschieht dies nicht, besteht die Gefahr, dass dringend benötigte Chemikalien nicht mehr auf dem Markt verfügbar sind und innovative Zukunftstechnologien nicht entwickelt werden können. Dies hätte gravierende Folgen sowohl für den Wirtschaftsstandort Europa als auch für zentrale strategische Zielsetzungen der EU, wie zum Beispiel die Stärkung der europäischen Souveränität oder das Erreichen von Umwelt- und Klimaschutzzielen
Positionen und Lösungsansätze aus Sicht des BDI
Um die Auswirkungen auf die Unternehmen und den Wirtschaftsstandort zu begrenzen, spricht sich der BDI für eine umfassende Überarbeitung des Beschränkungsvorschlages aus. Dabei muss eine differenzierte Bewertung und Regulierung der verschiedenen Stoffe oder zumindest von PFAS-Unterkategorien entsprechend der jeweiligen Eigenschaften erfolgen.
Hierzu sollte eine Umkehr des Regulierungsansatzes vorgenommen und anstelle eines breiten Verbotes mit unzähligen Ausnahmen eine gezielte Beschränkung einzelner, risikobehafteter Verwendungen – wie eigentlich in REACH vorgesehen – erfolgen. Stoffgruppen, wie Fluorpolymere, von denen in der Verwendungsphase kein Risiko ausgeht und bei denen Gefahren in der Herstellung und End-of-Life-Phase angemessen beherrscht werden können, sollten grundsätzlich aus dem Geltungsbereich der Beschränkung ausgenommen werden. Hierdurch würden die negativen Folgen für die Industrie erheblich reduziert und die hohe Komplexität der Regulierung deutlich verringert werden.
Der BDI hat in einer aktuellen Position das aktualisierte Beschränkungsdossier bewertet und zentrale Lösungsansätze aufgezeigt.
PFAS-Beschränkungsverfahren
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat im August 2025 einen aktualisierten Vorschlag zur Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Im Rahmen der Überarbeitung wurden weitere Sektoren und Anwendungen identifiziert und alternative Regulierungsoptionen bewertet. Auch wenn der überarbeitete Vorschlag zusätzliche Ausnahmen vorsieht, stellt dieser keinen grundlegenden Wendepunkt dar. In der BDI-Position wird der aktuelle Stand des Beschränkungsverfahrens bewertet und mögliche Lösungsansätze aufgezeigt.
Kurzfassung PFAS-Beschränkung
Im März wurde ein Beschränkungsvorschlag zur Beschränkung von Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) unter REACH vorgelegt. Der BDI hat das Beschränkungsverfahren im April 2023 in einem Positionspapier umfassend bewertet und mögliche Lösungsansätze für eine ausgewogene Regulierung von PFAS dargestellt. Die Kurzfassung fasst die wesentlichen Punkte des Positionspapiers in knapper und übersichtlicher Form zusammen.
PFAS-Beschränkung: Bewertung Beschränkungsvorschlag
Im März 2023 wurde ein Vorschlag zur umfassenden Beschränkung von Per- und Polyfluoriertealkylsubstanzen (PFAS) unter REACH bei der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) eingereicht. Der Beschränkungsvorschlag sieht ein umfassendes Verbot von mehr als 10.000 verschiedenen Substanzen vor. Der BDI bewertet den Beschränkungsvorschlag und stellt die zentralen Forderungen und Lösungsvorschläge der Industrie zusammen.
PFAS-Beschränkung: Handlungsempfehlung Konsultation
Im März 2023 startet die öffentliche Konsultation zum Beschränkungsvorschlag zur umfassenden Beschränkung von Per- und Polyfluoriertealkylsubstanzen (PFAS) unter REACH. Im Rahmen der sechsmonatigen Kommentierungsphase können Bürgerinnen und Bürger weitergehende Informationen zu der vorgeschlagenen Beschränkung abgeben. In der Handlungsempfehlung zeigt der BDI auf, welche Möglichkeiten zur Beteiligung der Industrie an der öffentlichen Konsultation bestehen.
EU-Chemikalienrecht: PFAS-Beschränkung
Bei der Europäischen Chemikalienagentur wurde im Juni 2021 ein Verfahren zur breiten Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) gestartet. Ziel ist es, bis voraussichtlich 2025 die Herstellung und Verwendung aller PFAS sowie das Inverkehrbringen von PFAS-haltigen Erzeugnissen in der EU weitestgehend zu verbieten. Der BDI macht anhand von Anwendungsbeispielen deutlich, welche Auswirkungen dieses auf die Unternehmen und die Innovationsfähigkeit hätte.
