
Cyber Resilience Act: EU stärkt Cybersicherheit von Hard- und Software
Smart Home, Smart Mobility und Industrie 4.0: Vom Alltag über die Mobilität bis hin zur Produktion in Fabriken werden immer mehr Bereiche unseres täglichen Lebens smarter, d. h. digitaler und damit vernetzter. Laut aktuellen Studien liegt die durchschnittliche Anzahl an vernetzten Geräten (IoT-Devices) pro Haushalt in Europa bei 17,4 – ein Anstieg um zwölf Prozent und damit mehr als im internationalen Vergleich. Die fortschreitende Verbreitung digitaler Technologien schafft eine Vielzahl neuer Möglichkeiten, sowohl für private als auch für gewerbliche Nutzer. Allerdings bringt die Digitalisierung auch zahlreiche Herausforderungen in Bezug auf Sicherheit und Datenschutz mit sich.
In Unternehmen ermöglicht der Einsatz von Sensoren und Akkutoren in Maschinen und Anlagen die Echtzeitüberwachung ebenso wie die darauf aufbauend vorausschauende Wartung. Unternehmen bieten zunehmend nicht mehr nur Hardware-Lösungen wie Produktionsmaschinen, sondern auch digitale plattform- sowie App-basierte Services.
Vernetzte Produkte sind jedoch konstant den Bedrohungen von Cyberkriminellen ausgesetzt. Diesen Risiken kann durch gezielte technische, regulatorische und verhaltensbezogene Maßnahmen (z. B. Security-by-Design) begegnet werden. Die deutsche Industrie investiert bereits in die Cybersicherheit von Produkten, Prozessen, Menschen und Dienstleistungen. Dennoch ist eine hundertprozentige Cybersicherheit nicht zu erreichen, geschweige denn zu garantieren.
Cyber Resilience Act: Einführung verpflichtender Mindestanforderungen
Vor dem Hintergrund der zunehmenden digitalen Transformation in Privathaushalten und der Industrie sowie der konstant hohen Cyberbedrohungslage hat die Europäische Kommission 2021 den Cyber Resilience Act vorgeschlagen. Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben sich Ende 2023 auf einen gemeinsamen Rechtstext verständigt. Der Cyber Resilience Act führt für alle Produkte mit digitalen Elementen verpflichtende Cybersicherheitsanforderungen ein. Zudem wird über den Cyber Resilience Act ein Schwachstellenmanagement für die Hersteller dieser Produkte etabliert. Durch die Kombination Cybersicherheitsanforderungen und Schwachstellenmanagement wird die Cyberresilienz von Produkten im gesamten Wertschöpfungsprozess – vom Design über die Produktion und Inverkehrbringung bis zum Betrieb – gestärkt. Die Industrie muss die Anforderungen bis Ende 2027 umsetzen.
BDI unterstützt Regulierungsvorhaben - Unternehmen müssen Vorgaben jetzt umsetzen
Für Unternehmen sind kohärente gesetzliche Regelungen entscheidend, um die Entwicklung und das Inverkehrbringen von Produkten zu ermöglichen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der BDI hat sich daher – gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Normung DIN und der Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik DKE sowie dem Verband der Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA), dem Zentralverband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) und dem Bitkom – zwischen 2019 und 2022 für die Einführung von horizontalen Cybersicherheitsanforderungen eingesetzt, die sich an den Grundsätzen des New Legislative Framework, dem Ordnungsrahmen für die Europäische Produktregulierung, orientieren. Die deutsche Wirtschaft unterstützt die Europäische Union (EU) folglich in ihrem Bestreben, die Cyberresilienz Europas ganzheitlich zu stärken, indem sie Cybersicherheitsanforderungen für alle Produkte mit digitalen Elementen einführt. Der Cyber Resilience Act wird Betreiber Kritischer Infrastrukturen sowie besonders wichtige und wichtige Einrichtungen dabei unterstützen, ihre Risikomanagementmaßnahmen gemäß NIS-2-Richtlinie umzusetzen.
Der nun beschlossene Gesetzestext verlangt den produzierenden Unternehmen viel ab, da sie binnen drei Jahren die weitreichenden Anforderungen des Cyber Resilience Acts umsetzen müssen. Gleichzeitig werden cyberresiliente Produkte insbesondere jene Unternehmen helfen, die die Cybersicherheitsanforderungen der NIS-2-Richtlinie umsetzen müssen. Wenn auf dem europäischen Markt nur noch cyberresiliente Produkte (Hard- und Software) verfügbar sind, dann erleichtert dies die Implementierung der Risikomanagementmaßnahmen erheblich.
Nationale Umsetzung entschlossen vorantreiben
Die deutsche Industrie unterstützt grundsätzlich das Ziel des Cyber Resilience Acts A), horizontal verpflichtende Anforderungen an die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen einzuführen. Für die wirksame Umsetzung des CRA ist es zwingend erforderlich, dass jeder Mitgliedstaat mindestens eine Marktüberwachungsbehörde und eine notifizierende Behörde benennt. Den vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung begrüßt die deutsche Industrie daher grundsätzlich, da er die Umsetzung des CRA konsequent vorantreibt.
Die deutsche Industrie implementiert heute bereits bei Produkten mit digitalen Elementen ein hohes Sicherheitsniveau durch risikoadäquate Cyberresilienzmaßnahmen. Für eine praxistaugliche Umsetzung des CRA empfehlen wir:
- Marktaufsicht mit ausreichenden Kapazitäten: Eine starke und fachkundige Marktüberwachung ist ein elementarer Bestandteil einer wirksamen Durchführung des CRA und wird somit vom BDI ausdrücklich unterstützt.
- Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft: Ebenso erachten wir die im Referentenentwurf vorgesehenen Unterstützungsmaßnahmen für betroffene Wirtschaftsakteure – etwa durch Sensibilisierungs- und Schulungsangebote oder die Einführung eines Reallabors für Cyberresilienz – als sehr positiv. Insbesondere in der frühen Umsetzungsphase sowie auch über einen längeren Zeitraum für kleine und mittlere Unternehmen können solche Maßnahmen die Implementierung der CRA-Anforderungen deutlich erleichtern.
- Praxisorientierte Weiterentwicklung des CRA auf EU-Ebene: Neben den vorgesehenen Unterstützungsmaßnahmen erachtet die deutsche Industrie jedoch eine praxisgerechte Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Cyber Resilience Acts auf europäischer Ebene als darüber hinausgehenden notwendigen Schritt.
CRA-Durchführungsgesetz: Referentenentwurf
Das CRA-Durchführungsgesetz nimmt notwendige Anpassungen am deutschen Recht vor, um die Anforderungen des Cyber Resilience Acts (CRA) zu implementieren. Der BDI unterstützt die Umsetzung des CRA. Es ist notwendig, dass die Marktaufsicht mit ausreichenden Kapazitäten ausgestattet wird und Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft implementiert werden. Daneben braucht es konkrete Anpassungen am CRA, um die bürokratischen Anforderungen zu reduzieren.
CRA-Durchführungsgesetz: Gesetzentwurf der Bundesregierung
Mit dem CRA-Durchführungsgesetz schafft die Bundesregierung die Grundlage für die Etablierung einer Marktüberwachung im Rahmen des Cyber Resilience Acts. Die deutsche Industrie begrüßt den vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung grundsätzlich, da er die Umsetzung des CRA konsequent vorantreibt. Es ist notwendig, dass die Marktaufsicht mit ausreichenden personellen Kapazitäten ausgestattet und zugleich auf EU-Ebene der CRA praxisnah weiterentwickelt wird.
Cyber Resilience Act: Trilogue negotiations
German industry continues to welcome the European Union’s (EU) aspiration to enhance Europe’s cyber-resilience holistically by introducing cybersecurity requirements for all products with digital elements. For the upcoming interinstitutional negotiations, German industry encourages all policymakers to stick to the principles of proportionality and practicality. In this policy paper, we outline our preferences with regards to the three negotiation mandates.
ITRE draft report on the Cyber Resilience Act
German industry appreciates the European legislators’ intention to augment the cyber-resilience of products with digital elements. The European Commission’s proposal for the Cyber Resilience Act entailed several areas for improvement, some of which are well addressed by MEP Danti’s draft report. Other amendments, such as the multiple reporting obligations per incident, however, go in the wrong direction. The paper analyses the draft report and outlines further amendments.
Steven Heckler
